MwSt-Erhöhung 2021 – 19 % ab 01.01.2021
Die deutsche Bundesregierung hatte als Kernstück des Konjunkturprogramms eine befristete Senkung der Mehrwertsteuersätze beschlossen. Vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 wurde der Regelsteuersatz von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 % gesenkt werden.
Ab 01.01.2021 gilt erneut der Regelsteuersatz von 19 % und der ermäßigte Steuersatz von 7 % in Deutschland!
Die Mehrwertsteuer im Rechnungsprogramm von SuccessControl ganz einfach anpassen
Die Mehrwertsteuersätze passen Sie im Rechnungsprogramm zum Stichtag (01.01.2021) mit zwei ganz einfachen Einstellungen innerhalb von Sekunden an:
- Aktuelle Mehrwertsteuersätze anpassen in den Stammdaten
- Aktuelle Mehrwertsteuersätze anpassen in der Artikelverwaltung
1. Aktuelle Steuer Sätze in den Stammdaten anpassen
Gehen Sie dazu in Setups > Anpassung Haupt-Module > Setup Auftrag-Faktura-Kasse > Steuer Sätze
Ersetzen Sie hier die Zahl 16 mit der Zahl 19, und die Zahl 5 mit der Zahl 7.
2. Aktuelle Steuer Sätze in der Artikelverwaltung anpassen
Gehen Sie dazu in Setups > Anpassung Haupt-Module > Setup Artikelverwaltung > Schnellbearbeitung Artikel in Listenansicht bearbeiten
In der Listenansicht setzen Sie den Cursor in das Feld „UstSatz“ – und drücken dann die Tastenkombination STRG + F (STRG Taste gedrückt halten und dann F Taste drücken).
Wählen Sie die Registerkarte „Ersetzen“ aus, geben bei „Suchen nach:“ 16 ein, und bei „Ersetzen durch:“ 19 ein. HINWEIS: Achten Sie darauf, das „Suchen in:“ Aktuelles Feld eingestellt ist!
Jetzt Taste Alle ersetzen – Fertig. Alle 16 % Steuersätze wurden von 16 Prozent auf 19 Prozent erhöht.
Falls Sie auch ermäßigte Steuersätze (5 Prozent) verwenden, gehen Sie nach der gleichen Methode vor um diese auf 7 Prozent zu erhöhen.
Hinweise – was gibt es sonst noch zu beachten bei der Mehrwertsteuererhöhung beim erstellen von Rechnungen
Auf zwei Sachen sollten Sie bei der Rechnungsstellung mit Rechnungsdatum ab 01.01.2021 noch Acht geben.
Beispiel 1:
Wenn Sie beispielsweise im Dezember 2020 die Leistung erbracht haben, diese aber erst im Januar 2021 mit Rechnungsdatum berechnen, gelten für diese Rechnungen noch die 16 % Mehrwertsteuer – da der Zeitpunkt der Leistungserbringung ja noch vor der Erhöhung war. Hier geben Sie dann einfach den korrekten Steuersatz direkt bei der Rechnungserstellung ein.
Beispiel 2:
Wenn Sie beispielsweise im November 2020 ein Angebot erstellt haben, welches Ihr Kunde dann im Januar 2021 beauftragt, und Sie dann aus diesem Angebot einen Folgebeleg – also Rechnung erstellen – achten Sie darauf das Sie im Rechnungsbeleg die Mehrwertsteuer anpassen, da diese ja im Angebot noch auf 16 Prozent lautete.
Links zum Thema
Hallo
Wie Kann ich in erstellten Auftragsbestätigung mit 19% Mwst (z.B.: März20)
eine Rechnung im September 20 mit 16% erstellen.
Muss ich jeden einzelnen Buchungsposten verändern oder geht dies auch einmal für alle Buchungensposten.?
Wenn ja,wie?
Ihre Veränderungserklärung von 19 auf 16 habe ich verstanden.
MfG
Knebel
In diesem Fall dann in der Rechnung bei jeder Rechnungsposition 16 % als MwSt. auswählen.
Mal wieder eine super Hilfestellung. Einfach und unkompliziert erklärt wie immer, vielen Dank !
Die Kommentarfunktion ist deaktiviert.