Die elektronische Rechnung wird Pflicht in 2025 für Unternehmen im B2B (Business to Business Bereich).
Mit SuccessControl CRM sind Sie für die kommende Pflicht sogenannte E-Rechnungen zu erstellen bestens gerüstet. Ab dem III. Quartal stellen wir hierzu die XRechnung als rein maschinenlesbares Format in der Software zur Verfügung.
Was ist eine E-Rechnung?
Die E-Rechnung liegt in einem digitalen XML Format vor, die eine automatische Verarbeitung ermöglicht. Im Gegensatz zu einer Papierrechnung werden E-Rechnungen nur elektronisch bspw. per E-Mail übermittelt.
Wer ist von der E-Rechnung Pflicht betroffen?
Betroffen sind Unternehmen mit Sitz in Deutschland die mit anderen Unternehmen in Deutschland Geschäfte tätigen.
Was gilt ab wann?
1. Empfangen von E-Rechnungen ab 01.01.2025 Pflicht
- Ab 01.01.2025 müssen o.g. Unternehmen E-Rechnungen empfangen können.
Alle Unternehmen die ihre Finanzbuchhaltung mit DATEV und Steuerberater erledigen lassen, brauchen sich daher keine Gedanken zu machen.
2. Versenden von E-Rechnungen erst ab 01.01.2027 Pflicht
- Ab 01.01.2027 müssen Unternehmen – sofern der Umsatz größer als 800.000,– € ist, E-Rechnungen versenden können.
- Ab 01.01.2028 müssen alle Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen versenden können.
Wie wird eine E-Rechnung erstellt?
Zum erstellen einer E-Rechnung genügt künftig ein Klick auf das Optionsfeld „XRechnung“. Um den Rest kümmert sich dabei das Rechnungsprogramm mit der E-Rechnung Funktion von SuccessControl wie von selbst. Alle Abläufe wie der E-Mail Versand der elektronischen Rechnung bleiben weiterhin so einfach wie gewohnt.
Weiterführende Links zur E-Rechnung Pflicht 2025:
- IHK Stuttgart: Obligatorische eRechnungen für inländische B2B-Umsätze ab 2025
- AUREN Consulting: E-Rechnung für Unternehmen ab 01.01.2025