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Rechnungen – mit und ohne Mehrwertsteuer

Wann muss auf einer Rechnung Mehrwertsteuer ausgewiesen werden und wann nicht?

Rechnungen innerhalb des eigenen Landes, sind generell steuerpflichtig. Ausgenommen hiervon sind beispielsweise in Deutschland Selbstständige und kleine Unternehmen, die von der sogenannten Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen.

Doch was müssen Sie beim Rechnungen schreiben ins Ausland beachten?

Rechnungen schreiben mit und ohne MwSt

Anbei eine Aufstellung, worauf Sie beim Rechnungen schreiben ins Ausland achten sollten:

Mehrwertsteuer bei Rechnungen innerhalb der EU
Wenn Sie an eine Privatperson eine Rechnung schreiben, wird die gültige Mehrwertsteuer aufgeschlagen und berechnet.
Anders sieht es aus, wenn Sie an ein Unternehmen liefern, das eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat. In diesem Fall wird keine Umsatzsteuer – also 0 Prozent – berechnet. Beachten Sie hierbei, das sowohl Ihre Ust.-IdNr. als auch die Ust.-IdNr. des Leistungsempfängers, auf der Rechnungen angegeben wird.
Die Formulierung auf der Rechnung sollte wie folgt aussehen:

Innergemeinschaftliche Lieferung 
Unsere Ust.-IdNr.: (Ihre Nummer) 
Ihre Ust.-IdNr.: (Nummer des Empfängers)

Mehrwertsteuer bei Rechnungen in die Schweiz
Wenn Sie eine Rechnung an einen Schweizer Kunden erstellen, wird keine Umsatzsteuer berechnet. Und zwar unabhängig, ob es sich um eine Privatperson oder ein Unternehmen handelt an den Sie die Rechnung schreiben.
Beachten Sie hierbei, das folgende Formulierung auf dem Rechnungsbeleg stehen muss:

Hinweis Schweiz: Die Steuerschuld geht auf Sie gemäß dem
 "reverse-charge-Verfahren" als Leistungsempfänger über!

Mehrwertsteuer bei Rechnungen ins Ausland (außerhalb der EU)
Bei Rechnungen die Sie in ein Land außerhalb der EU schreiben, entfällt die Mehrwertsteuer grundsätzlich immer.

Weiterführende Informationen zum Thema:


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